Mitgliedschaft / Beitrag
Beitragshöhe Unser Mitgliedsbeitrag ist nicht gestaffelt und beträgt 130,00 Euro für Ledige und Ehepaare.
Wir erheben keine Aufnahmegebühr und es entstehen keine weiteren Kosten für Nacharbeiten.
Mitgliedschafts-
dauer
Die Mitgliedschaft ist unbefristet und kann jederzeit gekündigt werden. (*)
Ungekündigt verlängert sie sich jeweils um ein weiteres Jahr. (*)

*  Bitte beachten Sie folgendes:
Aus rechtlichen Gründen kann die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein nicht von Beginn an befristet sein. Zur Beendigung der Mitgliedschaft bedarf es einer ordentlichen Kündigung!
Auch bei andauernder Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Eintritt in die Rente bedarf es zur Auflösung der Mitgliedschaft der ordentlichen Kündigung.
Die Mitgliedschaft beginnt mit Eintritt in den Lohnsteuerhilfeverein und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht die Kündigung bis spätestens 31. Dezember des laufenden Jahres erfolgt.
Bei weiterlaufender Mitgliedschaft ist der Mitgliedsbeitrag des Folgejahres zu Jahresbeginn fällig, unabhängig davon, ob in dem jeweiligen Jahr eine Lohnsteuereklärung für Sie erstellt wurde oder nicht.
Die ordentliche Kündigung muss schriftlich erfolgen. Sie muss Namen, Vornamen, Geburtsdaten und Anschrift enthalten. Nur dann kann gewährleistet sein, dass sie dem richtigen Mitglied zugeordnet werden kann.
Selbstverständlich kann die Mitgliedschaft jederzeit wieder neu aufgenommen werden.